Die Begleitung von Kindern
Vermeidungsverhalten kann zum Beispiel sein:
• Auch im fortgeschrittenen Alter nicht alleine einschlafen können,
• Verweigerung, zu Ärzten zu gehen,
• Verweigerung bestimmter Tätigkeiten, Orte oder Personen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen,
• auffällige Unruhe,
• Bedarf nach extremer Lautstärke, z.B. Radio.
Beispiele dafür, wie Kinder das Wiedererleben unterbrechen, können sein:
• Kratzen, oder bei Jugendlichen Ritzen der Haut,
• aggressive Verhaltensweisen,
• Hyperaktivität,
• Nägelbeißen,
• Fäuste machen, den Körper anspannen,
• ständig etwas erzählen wollen,
• Ohren zuhalten.
Prinzipiell kann man Kinder jeden Alters mit dem BSW nach S. Petry begleiten. Doch das BSW nach S. Petry gelingt nur, wenn die Kinder dem Wiedererleben zustimmen, da sie spüren, dass unangenehmes Erleben auf sie zukommt.
Je jünger ein Kind ist, desto dichter sollten die Termine aufeinander folgen. Auch wenn die Kinder älter sind, sollten die Termine nicht weiter als eine Woche auseinanderliegen. Die Wiedererlebensprozesse dauern bei Kindern in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten pro Termin. Oft ist das einzelne Trauma eines Kindes nach 5 – 10 Wiedererlebensprozessen aufgelöst.
Ab einem Alter von etwa fünf Jahren können und dürfen die Kinder entscheiden, ob während der Begleitung die Mutter und/oder der Vater oder eine andere dem Kind vertraute Person anwesend sein soll oder nicht. Denn die Kinder lassen sich manchmal nicht auf das Wiedererleben ein, wenn sie Angst haben, dass sie die Eltern damit belasten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Methode BSW nach S. Petry im Zweifel eine kinderärztliche bzw. kinderpsychiatrische Diagnostik nicht entbehrlich macht.